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  • 17.05.2016 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Prämie für „Whistleblowing“ als sonstige Leistung zu versteuern

    | Der BFH hat eine Entscheidung des FG Nürnberg vom 10.12.15 (4 K 1449/14, PStR 16, 56) bestätigt. Die Revision sei weder wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) noch wegen eines Verfahrensfehlers (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) zuzulassen. |