18.08.2015 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Rückstellung für Pensionszusage: Keine Bindungswirkung von LSt-Außenprüfungen für spätere Veranlagungsverfahren
| Der Kläger hat beanstandet, dass die streitgegenständlichen Pensionsrückstellungen in den Lohnsteuer-Außenprüfungen der Vorjahre unbeanstandet geblieben waren. Der BFH hat am 15.4.15 (VIII R 49/12, Abruf-Nr. 178020 ) seine Revision zurückgewiesen. |
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