19.04.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Verwertung von Ergebnissen einer Durchsuchung im Strafverfahren
| Der BFH hat am 27.11.12 (X B 14/12, Abruf-Nr. 131142 ) zur Verwertung von Erkenntnissen im Besteuerungsverfahren ausgeführt, die durch eine im Strafverfahren durchgeführte Durchsuchung beim Kläger erlangt worden sind. Nach Ansicht des BFH hat das FG im Ausgangsverfahren nicht verfahrensfehlerhaft gehandelt. Dies gelte umso mehr, als das BVerfG Beschwerden gegen den maßgeblichen Durchsuchungsbeschluss bereits vor Jahren verworfen hatte (BVerfG 19.9.05, 2 BvR 703/05, Abruf-Nr. 131143 ). |
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