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  • 19.04.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Verwertung von Ergebnissen einer Durchsuchung im Strafverfahren

    | Der BFH hat am 27.11.12 (X B 14/12, Abruf-Nr. 131142 ) zur Verwertung von Erkenntnissen im Besteuerungsverfahren ausgeführt, die durch eine im Strafverfahren durchgeführte Durchsuchung beim Kläger erlangt worden sind. Nach Ansicht des BFH hat das FG im Ausgangsverfahren nicht verfahrens­fehlerhaft gehandelt. Dies gelte umso mehr, als das BVerfG ­Beschwerden gegen den maßgeblichen Durchsuchungsbeschluss bereits vor Jahren verworfen hatte (BVerfG 19.9.05, 2 BvR 703/05, Abruf-Nr. 131143 ). |