Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 16.07.2014 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Vorlage an EuGH: Vorsteuerabzug bei Strohmannverhältnis

    | Der BFH hat in einem Beschluss vom 16.4.14 (V B 48/13, Abruf-Nr. 142045 ) die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH (EuGH 21.6.12, C-80/11, C-142/11, UR 12, 591; EuGH 13.2.14, C-18/13, MwStR 14, 197) ist die Rechtsfrage klärungsbedürftig, ob der Leistungsempfänger – bei einem der Leistungsbeziehung zugrunde liegenden Strohmannverhältnis – zum Abzug der Vorsteuerbeträge berechtigt ist, wenn er auf die Angaben des Lieferanten vertraute und sich diese Angaben später als falsch herausstellen. |