16.03.2015 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Zwischenhändler geschmuggelter Zigaretten ist tauglicher Haftungsschuldner
| Empfänger nach Deutschland geschmuggelter Zigaretten und damit Steuerschuldner kann nach § 19 S. 2 TabStG auch derjenige sein, der die Zigaretten erst nach der Beendigung des Vorgangs des Verbringens von einer daran beteiligten Person bezogen und in Besitz genommen hat (BFH 11.11.14, VII R 44/11, Abruf-Nr. 175273 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig