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  • 16.03.2015 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Zwischenhändler geschmuggelter Zigaretten ist tauglicher Haftungsschuldner

    | Empfänger nach Deutschland geschmuggelter Zigaretten und damit Steuerschuldner kann nach § 19 S. 2 TabStG auch derjenige sein, der die Zigaretten erst nach der Beendigung des Vorgangs des Verbringens von einer daran beteiligten Person bezogen und in Besitz genommen hat (BFH 11.11.14, VII R 44/11, Abruf-Nr. 175273 ). |