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  • · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen: Bis auf Weiteres dürfen die alten Nachweise geführt werden

    | Durch eine erneute Übergangsregelung kann für den Belegnachweis bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen bis zum Inkrafttreten einer weiteren Änderung des § 17a UStDV der Nachweis zunächst weiterhin mit den bis zum 31.12.11 anerkannten Belegen geführt werden (BMF 1.6.12, IV D 3 - S 7141/11/10003-06, Abruf-Nr. 121704 ). |

     

    Für Umsätze ab 2012 wurden die bisherigen Nachweismöglichkeiten für innergemeinschaftliche Lieferungen in § 17a UStDV durch die Gelangensbestätigung ersetzt. Aufgrund einer Übergangsregel konnte der beleg- und buchmäßige Nachweis im ersten Halbjahr 2012 noch nach den alten Regeln geführt werden. Die bisher bis zum 30.6.12 geltende Übergangsregelung zu den Belegnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen wird bis zur Änderung des § 17a UStDV verlängert. Die Anpassung der UStDV ist zum 1.1.13 geplant. Wie allerdings die tatsächliche Umsetzung der geforderten Erleichterungen aussehen wird, bleibt abzuwarten.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 159 | ID 34152950