18.06.2014 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Beginn der Verjährung eines Schadenersatzanspruchs wegen Falschberatung
| Der BGH weist in seiner Entscheidung vom 6.2.14 (IX ZR 217/12; Abruf-Nr. 141465 ) darauf hin, dass die Verjährung eines Schadenersatzanspruchs wegen anwaltlicher Falschberatung erst zu laufen beginnt, wenn der geschädigte Mandant sowohl Kenntnis von dem zu seinen Lasten eingetretenen Rechtsverlust als auch vom Pflichtverstoß des Rechtsberaters hat. |
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