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  • 19.05.2014 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Keine Vergütung bei Schwarzarbeit

    | Der für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des BGH hat am 10.4.14 entschieden, dass ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbBekG verstoßen hat, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann (BGH 10.4.14, VII ZR 241/13, Abruf-Nr. 141299 ). |