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  • 18.08.2015 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Rückständige Sozialversicherungsbeiträge

    | Werden Sozialversicherungsbeiträge mehrere Monate verspätet abgeführt, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz i.S. von § 133 InsO geschlossen werden (BGH 7.5.15, IX ZR 95/14, Abruf-Nr. 177393 ). |