Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.03.2020 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Strafmilderung bei „Schadensirrtum“

    | Die auf einer Täuschung durch Dritte beruhende Annahme des Angeklagten, dem Fiskus entstehe durch unrichtige USt-Erklärungen kein Schaden, weil die USt auf anderem Wege beglichen werde, ist strafmildernd zu beachten. Ein solcher „Schadensirrtum“ berührt damit nicht die Feststellungen zum Tatbeitrag und zum Vorsatz. Insofern bleibt nur die Strafzumessung, um dem Irrtum Rechnung zu tragen. Dies hat der BGH aktuell entschieden (BGH 14.1.20, 1 StR 446/19, Abruf-Nr. 214841 ). |