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  • 17.10.2014 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Tabaksteuer: Kein allgemeiner Veranlagungsschluss ohne kontinuierliches Veranlagungsverfahren

    | Der BGH hatte mit Beschluss vom 8.7.14 (1 StR 240/14, Abruf-Nr. 152079 ) über einen Sachverhalt zu entscheiden, in dem der Angeklagte seiner Pflicht, für die ohne deutsche Steuerzeichen in die Bundesrepublik Deutschland verbrachten Zigaretten unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben (§ 19 S. 3 TabStG a.F.; § 23 Abs. 1 S. 3 TabStG), nicht nachgekommen war (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO). |