18.06.2013 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
| Die Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, erstreckt sich auch auf den Vorsatz des beklagten Geschäftsführers. |
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