30.11.2015 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell
| Der BGH (2.9.15, 1 StR 239/15, Abruf-Nr. 180023 ) erneuert seinen Hinweis, dass es bei der Frage nach dem Vorsteuerabzug nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Steueranmeldung ankommt. Vielmehr ist ein Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG dann zulässig, wenn dessen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausführung der Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen vorgelegen haben. |
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