17.10.2014 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Zeitpunkt der vollendeten Steuerhinterziehung bei Umsatzsteuerverkürzungen
| Der BGH hat mit Beschluss vom 23.7.14 (1 StR 196/14, Abruf-Nr. 142962 ) ein Urteil des LG Augsburg aufgehoben und das Verfahren zur neuen Verhandlung zurückverwiesen. Den bislang getroffenen Feststellungen lässt sich nach Ansicht des BGH weder für den Angeklagten H noch für den Angeklagten S entnehmen, ob es sich bei den verfahrensgegenständlichen Taten um vollendete oder lediglich versuchte Hinterziehungen der USt handelt. |
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