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  • · Nachricht · Corona-Soforthilfen

    BGH verwirft Revision gegen das Urteil des LG Stade wegen betrügerischer Erlangung von Corona-Soforthilfen

    | Der 6. Strafsenat des BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das LG Stade hat den Angeklagten wegen siebenfachen Subventionsbetrugs, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist damit rechtskräftig (BGH 4.5.21, 6 StR 137/21). |

     

    Nach den landgerichtlichen Feststellungen beantragte der vielfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte im Frühjahr 2020 in sieben Fällen in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen) sog. Corona-Soforthilfen für tatsächlich nicht existierende Kleingewerbe und erlangte auf diese Weise insgesamt 50.000 EUR. In drei Fällen nutzte er hierfür fremde Personendaten. Der Angeklagte täuschte dabei über subventionserhebliche Tatsachen, die in den jeweiligen Antragsformularen in der gebotenen Klarheit als solche bezeichnet waren.

     

    Quelle: ID 47412680