· Fachbeitrag · Disziplinarverfahren
Glimpflich davongekommen: Disziplinarrechtliche Konsequenzen nach Doppelzahlung von Kindergeld
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin
| Soweit außerdienstlich von einem aktiven Beamten Steuern nach § 370 Abs. 1 AO hinterzogen werden, ist von der Schwere des Dienstvergehens her grundsätzlich davon auszugehen, dass der Beamte zurückgestuft wird, wenn der Umfang der hinterzogenen Steuern besonders hoch ist, sich also im fünf- oder sechsstelligen (DM-)Bereich bewegt. |
Sachverhalt
Der Beklagte ist im Beamtenverhältnis bei der Post tätig. Seit dem 30.11.14 ist er wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand.
- Nach der Geburt seines Sohnes stellte er im Juli 1998 beim Arbeitsamt einen „Antrag auf Kindergeld“. Die Familienkasse des Arbeitsamts - seit 2004 Agentur für Arbeit - überwies ihm für die Monate Juni 1998 bis einschließlich November 2008 monatlich Kindergeld von insgesamt 18.416,40 EUR.
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