· Nachricht · EuGH
Richtlinie zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung ist weitgehend gültig
| Der EuGH hat entschieden, dass mehrere Bestimmungen der EU-Richtlinie zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung (2011/16/EU) gültig sind ( EuGH 29.7.24, C-623/22 „Belgian Association of Tax Lawyers u. a.“, Abruf-Nr. 243501 ). |
Die Richtlinie sieht vor, dass an aggressiven grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (die zu Steuervermeidung und -hinterziehung führen können) beteiligte Intermediäre (bzw. der Steuerpflichtige selbst) die Gestaltungen den Steuerbehörden melden müssen.
Der Umstand, dass die in der Richtlinie vorgesehene Meldepflicht nicht auf den Bereich der Gesellschaftssteuer beschränkt ist, berührt nicht ihre Gültigkeit nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung sowie der Art. 20 und 21 der EU-Grundrechte-Charta.
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