· Fachbeitrag · Familienkasse
Missbrauch bei Kindergeldleistungen
| In den letzten Jahren war ein Anstieg des Missbrauchs von Kindergeld in organisierter Form zu beobachten (BT-Drucks. 19/2889). Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit im Ausland lebenden Personen, für die Kindergeld beantragt wurde. Die Existenz eines im Ausland geborenen Kindes ist der Familienkasse durch amtliche Dokumente (ausländische Geburtsurkunde, amtlicher Ausweis) nachzuweisen. |
MERKE | Mit folgenden Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld zeitnah überprüft werden können.
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Quelle: Ausgabe 09 / 2018 | Seite 215 | ID 45397928