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  • 28.11.2023 · Nachricht · FG Baden-Württemberg

    Kindergeldberechtigung besteht trotz Schwarzarbeit

    | Wird in diesem Arbeitsverhältnis möglicherweise gegen das Mindestlohngesetz (Mi-LoG) verstoßen und könnte sich der Arbeitgeber nach § 266a StGB strafbar gemacht haben, ändert dies nichts daran, dass sein Arbeitnehmer berechtigt ist, Kindergeld zu beziehen (FG Baden-Württemberg 30.3.23. 1 K 2050/22, Abruf-Nr. 238198 ). |