· Fachbeitrag · FG Berlin-Brandenburg
Erlass von hinterzogener Tabaksteuer
| Die hinterzogene Tabaksteuer wird aus persönlichen Billigkeitsgründen erlassen (FG Berlin-Brandenburg 9.8.11, 1 K 1369/97, Abruf-Nr. 113678 ). |
Die Klägerin hatte 1997 in ihrem mit Verstecken präparierten Fahrzeug regelmäßig Zigaretten geschmuggelt, die sie ohne Zollanmeldung und Gestellung in das Bundesgebiet verbrachte, wo sie die Zigaretten an nicht benannte Dritte auslieferte. Das LG verurteilte sie deswegen unter Einbeziehung einer anderen Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Auf den Haftungsbescheid von 650.000 EUR zahlte die Klägerin zeitweilig 65 EUR im Monat. Später bezog sie Leistungen nach dem SGB II und stellte die Zahlungen ein.
PRAXISHINWEIS | Das FG zeigt auf, dass ein Erlass von Haftungsverbindlichkeiten nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht kommt. |