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  • 22.11.2021 · Nachricht · FG Berlin-Brandenburg

    InsO-Tabelle: „Zusammenhang mit einer Steuerstraftat“ nachmelden

    | Das FG Berlin-Brandenburg weist zum Ausschluss der Restschuldbefreiung wegen steuerstrafrechtlicher Ansprüche (§ 302 Nr. 1 Alt. 3 InsO) darauf hin, dass der hierfür nötige „Zusammenhang mit einer Steuerstraftat“ auch nachträglich zur Insolvenztabelle angemeldet werden kann (5.7.21, 16 K 11072/19, Abruf-Nr. 225177 ). |