26.10.2020 · Fachbeitrag · FG Hessen
Goldfinger-Streit auf der Zielgeraden?
| Nachdem am LG Augsburg um sog. Goldfingergeschäfte gestritten wird, hat sich nun auch das FG Hessen (22.8.20, 10 K 1143/14, Abruf-Nr. 217908 ) dazu positioniert: Ein an einer Personengesellschaft deutschen Rechts vergleichbaren Gesellschaft luxemburgischen Rechts beteiligter Gesellschafter ist nach § 140 AO i. V. m. luxemburgischen Recht verpflichtet, seinen Gewinn im Inland durch Bestandsvergleich zu ermitteln. Eine Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG ist ausgeschlossen, wenn die Gesellschaft im Ausland Bücher geführt und Abschlüsse gemacht hat. |
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