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  • 18.04.2022 · Nachricht · FG Köln

    Unterliegen der ESt: Veräußerungsgewinne von Kryptowährungen

    | Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig (FG Köln 25.11.21, 14 K 1178/20, Abruf-Nr. 227871 ). |