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  • 22.08.2022 · Nachricht · FG Münster

    Kein „Unterlassen“ bei elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

    | Wird pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben, liegen dem FA aber die erforderlichen Informationen als elektronische Lohnsteuerbescheinigungen vor, ist der objektive Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO nach Ansicht des FG Münster nicht erfüllt (24.6.22, 4 K 135/19 E, Abruf-Nr.  230678 ). |