12.12.2019 · Fachbeitrag · FG Münster
Keine Schlussbesprechung nach Prüfung der Steuerfahndung
| Das Strafverfahren hat seine eigenen Regeln. Dies wird u. a. in einer Entscheidung des FG Münster vom 12.6.19 (5 K 2404/16 U, Abruf-Nr. 212331 ) deutlich, mit dem die Klage eines Unternehmers (Gerüstbauers) zurückgewiesen wurde. Vorausgegangen waren Schätzungsbescheide der Finanzbehörde, die auf der Grundlage eines Prüfungsberichts der Steuerfahndung erlassen worden waren. Das FG weist u. a. den Einwand zurück, der angefochtene Bescheid sei rechtswidrig, weil weder eine Schlussbesprechung durchgeführt worden sei noch der Prüfungsbericht übersendet wurde. |
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