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  • 01.04.2024 · Nachricht · FG Münster

    Sicherungsverwahrte in der JVA erhalten Arbeitslohn

    | Eine Tätigkeitsvergütung, die eine in Sicherungsverwahrung untergebrachte Person in einer JVA erhält, stellt nach Ansicht des FG Münster steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (20.9.23, 14 K 1227/21 E, Abruf-Nr.  238309 ). |