13.07.2020 · Fachbeitrag · FG Münster
Tatsächliche Verständigung
| Das FG Münster hat in einer Entscheidung vom 25.2.20 (5 K 795/17 U, Abruf-Nr. 215125 ) zur Bindungswirkung einer sog. tatsächlichen Verständigung ausgeführt. Das Gericht wies dabei die Klage ab, weil – entgegen der Ansicht des Klägers – im Hinblick auf die Aufteilung zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen eine solche wirksame Verständigung vorlag. Formelle Mängel im Hinblick auf die geschlossene Verständigung waren für das Gericht weder vorgetragen worden noch erkennbar. |
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