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  • 03.01.2022 · Nachricht · FG Nürnberg

    Leichtfertiges Steuerdelikt bei Kindergeld

    | Ordnungswidrig i. S. v. § 378 Abs. 1 AO handelt, wer eine der in § 370 Abs. 1 AO bezeichneten Taten leichtfertig begeht. Auch Steuervergütungen sind Steuervorteile i. d. S., § 370 Abs. 4 S. 2 AO. Nicht gerechtfertigte Steuervorteile sind erlangt, soweit sie zu Unrecht gewährt oder belassen werden. Das FG Nürnberg (9.4.21, 7 K 1009/20, Abruf-Nr. 223704 ) weist darauf hin, dass das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt wird (§ 31 S. 3 EStG), sodass auch in diesem Zusammenhang sanktionsrechtliche Risiken entstehen können. |