· Nachricht · Finanzausschuss am 3.12.14
Selbstanzeige wird verschärft
| Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat den Weg zu Änderungen am System der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht frei gemacht. Die Vorschrift soll erheblich enger gefasst werden als bisher. Der Ausschuss stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (18/3018) zu. Für den Entwurf waren die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. |
Vorgesehen sind unter anderem niedrigere Grenzwerte. So soll die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags bei Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 EUR auf 25.000 EUR gesenkt werden. Der zu zahlende Geldbetrag soll abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt werden. „Hervorzuheben ist auch die vorgesehene generelle Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre für eine wirksame Selbstanzeige. Bisher besteht diese Verpflichtung nur in Fällen einer besonders schweren Steuerhinterziehung“, heißt es im Entwurf.
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_12/-/344036
- Wegner, Kabinettsentwurf zur Reform der strafbefreienden Selbstanzeige - ein kurzer Überblick, PStR 14, 281 ff. (http://www.iww.de/pstr/schwerpunktthema/selbstanzeigenberatung-kabinettsentwurf-zur-reform-der-strafbefreienden-selbstanzeige-ein-kurzer-ueberblick-n79489?keywords=Selbstanzeige%20Gesetzentwurf)