17.09.2020 · Nachricht · Finanzgericht Düsseldorf
Streit ums Kindergeld – unbillige Forderung
| Das FG Düsseldorf (11.1.19, 15 K 2506/18 AO, Abruf-Nr. 217652 ) hat die Beklagte (B) unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung verpflichtet, im Wege der Billigkeit dem Kläger (K) einen Betrag von 25.380 EUR zu zahlen. Die Beteiligten stritten darüber, ob eine Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 227 AO erlassen werden kann bzw. muss. |
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