· Nachricht · Finanzgericht Hamburg
Schätzung: 300 EUR wöchentliche Miete für möbliertes Zimmer an Prostituierte
| Das FG Hamburg (15.8.17, 2 K 270/15, Abruf-Nr. 198806 ) hat entschieden, dass für eine Schätzung von Mieteinnahmen keine Bedenken bestehen, für ein möbliertes Zimmer in einer Großstadt, das an Prostituierte vermietet wird, von einer wöchentlichen Miete von 300 bis 350 EUR auszugehen. |
Indem der Beklagte keinerlei Aufzeichnungen und kein Kassenbuch geführt hatte, waren die Voraussetzungen für eine Schätzung erfüllt. Das FG hat unter Hinweis auf die üblichen Mieten in Hamburg sowie Zeugenaussagen von Prostituierten (Mieter) die ursprüngliche Schätzung i.H. von 350 EUR dem Grunde nach bestätigt. Allerdings berücksichtigte es die Besonderheit, dass der Steuerpflichtige langfristig abgeschlossene Mietverträge vorlegen konnte, und reduzierte die Miethöhe deshalb auf 300 EUR pro Woche.(DR)