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  • 17.05.2013 · Fachbeitrag · Finanzgericht Köln

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Schwarzgeldgeschäften

    | Wird der Ehemann der Gesellschafter-Geschäftsführerin – ohne ­formellen Abschluss ­eines Arbeitsvertrags – ständig und mit Wissen der Geschäftsführerin für die Kapitalgesellschaft tätig, könne sich die Geschäftsführerin nicht darauf berufen, dass einzelne Geschäfte der Kapitalgesellschaft nicht ­zuzurechnen seien, da ihr Ehemann ihr Vertrauen missbraucht habe. |