17.05.2013 · Fachbeitrag · Finanzgericht Köln
Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Schwarzgeldgeschäften
| Wird der Ehemann der Gesellschafter-Geschäftsführerin – ohne formellen Abschluss eines Arbeitsvertrags – ständig und mit Wissen der Geschäftsführerin für die Kapitalgesellschaft tätig, könne sich die Geschäftsführerin nicht darauf berufen, dass einzelne Geschäfte der Kapitalgesellschaft nicht zuzurechnen seien, da ihr Ehemann ihr Vertrauen missbraucht habe. |
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