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  • 15.12.2015 · Fachbeitrag · Finanzgericht München

    Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren liegt im Ermessen der Finanzbehörde

    | Wird eine Auskunft aus den Behördenakten in einem konkreten Besteuerungsverfahren erteilt sowie eine Abschrift des Steuerbescheids ausgereicht, ist das eine „besondere Form der Akteneinsicht“ (FG München 8.7.15, 4 K 2738/14, Abruf-Nr. 146020 ). |