19.03.2014 · Fachbeitrag · Finanzgericht München
Steuergeheimnis für während einer Außenprüfung erlangte Betriebsgeheimnisse
| Das FG München hat die Klage einer Unternehmensberatungsgesellschaft gegen die Anordnung einer Betriebsprüfung abgewiesen (FG München 25.3.13, 14 K 3111/12, Abruf-Nr. 140760 ). Die Klägerin hatte vorgetragen, dass die Prüfungsanordnung aufzuheben sei, da bereits von der Finanzverwaltung versucht worden sei, die Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu einem früheren Zeitpunkt unter gesetzeswidrigen Umständen anzufordern. Die aktuelle Prüfungsanordnung stütze sich deshalb auf gravierende Verstöße gegen formale Verfahrensgrundsätze. |
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