· Nachricht · Finanzgericht Niedersachsen
Berichtigung von Rechnungen
| Die Berichtigung einer Rechnung wegen eines überhöhten Steuerausweises nach § 14c Abs. 1 S. 1 UStG i.V. mit § 17 Abs. 1 UStG setzt nach Ansicht des FG Niedersachsen (25.9.14, 5 K 99/13) die Rückzahlung der Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger voraus. |
Die Rechnungsberichtigung hat nicht notwendigerweise durch eine neue berichtigte Rechnung zu erfolgen, sondern kann sich im Einzelfall auch aus besonderen Umständen - hier die Abtretung des Umsatzsteuerguthabens - ergeben.
Quelle: ID 43184109