· Fachbeitrag · Vorsteuerabzug
Kein zeitliches Wahlrecht des Unternehmers bei der Rechnungsberichtigung
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
| Die zeitliche Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsstellung ist für den Unternehmer zwingend. Ihm steht insoweit kein Wahlrecht in Bezug auf den Zeitpunkt der Rechnungskorrektur zu. Dies hat das FG Niedersachsen klargestellt. |
Sachverhalt
Die Beteiligten streiten über den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen des A. In den Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 05 bis 09 machte der Kläger (K) Vorsteuer aus Eingangsrechnungen eines Unternehmens A geltend. Die Rechnungen wurden etwa monatlich gestellt und behandelten verschiedene Tätigkeiten wie Ingenieur- oder Planungsleistungen.
In den Jahren 09 bis 11 führte das beklagte Finanzamt (FA) bei K eine Betriebsprüfung für die Jahre 05 bis 08 durch. Hieraufhin ging das FA davon aus, dass es sich bei den betreffenden Rechnungen um Scheinrechnungen gehandelt habe und die betreffenden Leistungen nicht erbracht worden seien, und berücksichtigte die Vorsteuer aus den betreffenden Rechnungen nicht.
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