· Fachbeitrag · Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Auffälligkeiten beim „Chi-Quadrat-Test“
| Allein der Umstand, dass ein „Chi-Quadrat-Test“ auf eine Manipulation schließen lässt, rechtfertigt nicht automatisch eine Zuschätzung. Im Streitfall konnte das häufige Auftreten bestimmter Zahlen mit der besonderen Preisgestaltung im Unternehmen erklärt werden ( FG Rheinland-Pfalz 24.8.11, 2 K 1277/10, Abruf-Nr. 113652 ). |
Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 107 | ID 33132580