· Nachricht · Finanzgericht Schleswig-Holstein
Rückabwicklung: Kindergeld wurde doppelt ausgezahlt
| Die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung kann im Fall einer parallelen Zahlung durch die Familienkasse des öffentlichen Dienstes auch gemäß § 70 Abs. 2 EStG erfolgen (FG Schleswig-Holstein 17.6.15, 1 K 213/14). |
Der Kläger ist seit Mai 1995 als Lehrkraft beim Land Schleswig-Holstein beschäftigt. Er war zunächst zeitlich befristet im Angestelltenverhältnis tätig und wurde mit Wirkung zum 1.11.99 verbeamtet. Der Kläger ist verheiratet und Vater der am 1.2.96 geborenen Tochter A. Mitte Februar 1996 hatte er bei der Familienkasse des Arbeitsamts Kindergeld für A beantragt.
Im Anschluss an seine Verbeamtung wurde auch vom Landesbesoldungsamt (jetzt: Finanzverwaltungsamt) Kindergeld für A gezahlt. Die Zahlung erfolgte nach Aktenlage ohne Antrag des Klägers und ohne formelle Kindergeldfestsetzung. Sie wurde in den jeweiligen Gehaltsbescheinigungen aufgeführt.
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