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  • · Nachricht · Gesetzentwurf

    Straftatbestand der Datenhehlerei

    | Auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 15.11.12 in Berlin wurde sich unter TOP II.9 mit der Einführung des Straftatbestands der Datenhehlerei befasst (Berichterstatter: Hessen). Die Minister befürworten die zeitnahe Einführung des Straftatbestands der Datenhehlerei. Er soll aber nicht den Erwerb von Daten erfassen, der ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient („zum Beispiel Ankauf von Steuerdaten“). Die Minister begrüßten abschließend die Absicht Hessens, zur Vorbereitung einer Bundesratsbefassung, den Gesetzentwurf mit den anderen Landesjustizverwaltungen unter Einbeziehung der strafrechtlichen Praxis abzustimmen. |

    Quelle: ID 36860210

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