· Fachbeitrag · Haftung
Zur Haftung des Steuerberaters für Vermögensschäden des Mandanten
von RA Jan Lampe, FA StR, zertifizierter Berater Steuerstrafrecht (DAA), Hollender Lampe Lampe, Mönchengladbach
| Führt die verspätete Abgabe von Steuererklärungen zu Säumniszuschlägen oder zu Geldauflagen in auf die Säumnis gestützten Ermittlungsverfahren ( § 153a StPO ) stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Steuerpflichtige für diesen Schaden seinen Steuerberater in Anspruch nehmen kann. Das LG Köln fasst die bisherige Rechtsprechung dazu zusammen. |
Sachverhalt
Der Kläger K ist selbstliquidierender Arzt und hatte den Beklagten seit 2000 als Steuerberater (StB) mandatiert. Im Jahre 2015 kam es zu einer Betriebsprüfung beim K. Dabei wurden Säumnisse bei den Steuererklärungen seit 2000 festgestellt, die zu Verspätungszuschlägen, Säumniszuschlägen und Zinsen von über 79.000 EUR führten. Die Einkommensteuererklärungen für 2011 bis 2013 wurden erst im Rahmen der Betriebsprüfung abgegeben, was zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten wegen des Verdachts vorsätzlicher Steuerhinterziehung führte.
Das Ermittlungsverfahren wurde nach Zahlung einer Geldauflage von 70.000 EUR eingestellt. K verlangt vom StB Ersatz der Säumniszuschläge und Geldauflage als Schadenersatz aus positiver Vertragsverletzung. StB habe die Abwicklung der steuerlichen Angelegenheiten komplett übernommen. Die Säumniszuschläge seien durch eine nachlässige Sachbehandlung des StB verursacht, ohne die es auch nicht zu einem Ermittlungsverfahren gekommen wäre. Auf die Geldauflage habe er sich zur Vermeidung eines weiteren Reputationsschaden eingelassen.
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