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  • · Fachbeitrag · Insolvenzordnung

    Insolvenzantrag: Die führungslose GmbH

    von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, FA StrR, Krause & Kollegen, Berlin

    Ist eine insolvente GmbH führungslos, ist zur Stellung eines Insolvenzantrags gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 InsO jeder Gesellschafter berechtigt und nach § 15a InsO auch verpflichtet. Wenn Gesellschafterin eine ebenfalls führungslose GmbH ist, sind deren Gesellschafter berechtigt und verpflichtet, den Insolvenzantrag für die insolvente GmbH zu stellen (LG München 29.7.13, 14 T 15462/13, Abruf-Nr. 141483).

     

    Sachverhalt

    Die Schuldnerin ist führungslos, da der eingetragene Geschäftsführer aufgrund rechtskräftiger Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung als Geschäftsführer der Schuldnerin ausgeschieden ist (§ 6 Abs. 2 Nr. 3a GmbHG). Gestritten wird nunmehr über die Rechtmäßigkeit eines Insolvenzantrags durch eine Gesellschafterin, die ihrerseits führungslos ist.

     

    Entscheidungsgründe

    Die Beschwerde wurde vorliegend verworfen, weil ein Insolvenzgrund nach § 16 InsO (Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit) weder dargelegt wurde, noch aus den Unterlagen ersichtlich ist.