15.05.2015 · Fachbeitrag · Kapitalerträge
Steuerhinterziehung nach Vortäuschung eines ausländischen Wohnsitzes
| Die Anforderungen an einen Wohnsitz sind erfüllt, wenn einem Steuerpflichtigen eine eigene, vollständig eingerichtete Wohnung zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht und von ihm im Streitjahr tatsächlich genutzt wurde. In welchem zeitlichen Umfang der Steuerpflichtige die Wohnung im Streitjahr genutzt hat, ist dagegen unerheblich (FG Baden-Württemberg 19.9.14, 3 K 4682/10, Abruf-Nr. 144488 ). |
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