21.11.2014 · Fachbeitrag · Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Vorlagepflicht bei Betriebsprüfung
| Das LSG Berlin-Brandenburg hat am 8.9.14 (L 9 KR 179/13 B ER, Abruf-Nr. 143243 ) über die Anordnung entschieden, im Betriebsprüfungsverfahren Unterlagen vorzulegen. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wurde der Beschluss des SG Berlin vom 14.5.13 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 31.1.13 angeordnet. |
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