31.05.2021 · Nachricht · LG Aurich
Einziehung und Folgen von Corona: Pflichtverteidiger notwendig
| Das LG Aurich hat in einem Steuerstrafverfahren beschlossen, dass die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gem. § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen notwendig sein kann (5.2.21, 12 Qs 28/21, Abruf-Nr. 221860 ). |
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