01.03.2021 · Fachbeitrag · LG Berlin
Besorgnis der Befangenheit bei einer FA-Mitarbeiterin
| Das LG Berlin (29.12.20, 536 KLs 2/20, Abruf-Nr. 219949 ) gab einem Befangenheitsantrag der Angeklagten statt, gegen die der Vorwurf der Schwarzarbeit erhoben wird. Betroffen war eine Hauptschöffin, die in dem FA tätig ist, bei der die verfahrensgegenständliche GmbH (Einziehungsbeteiligte) geführt wird, bei der bekannte sowie unbekannte Personen nicht ordnungsgemäß bei den Sozialträgern angemeldet gewesen sein sollen. |
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