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  • 01.06.2020 · Fachbeitrag · LG Bochum

    Influencerin spritzt illegal Lippen auf und hinterzieht die Erlöse

    | Das LG Bochum (13.11.19, 10 KLs-49 Js 123/18-12/19, Abruf-Nr. 215611 215611 ) hat eine Influencerin wegen Körperverletzung und Steuerhinterziehung zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagte hatte Unterspritzungen von Lippen mit Hyaluronsäurepräparaten bzw. „Fettwegspritzen“ an zahlreichen Kundinnen – u. a. in Hotels und Diskotheken – durchgeführt, ohne Ärztin oder zugelassene Heilpraktikerin zu sein. Die so erzielten Umsatzerlöse fehlten in den USt-Jahreserklärungen. USt-Voranmeldungen wurden nicht abgegeben. |