24.05.2021 · Fachbeitrag · LG Bonn
Keine Durchsuchung für die Strafzumessung
| Die Durchsuchung einer Wohnung, um persönliche Verhältnisse für die Festsetzung der Tagessatzhöhe aufzuklären, ist nur ausnahmsweise und nach Ausschöpfung anderer Erkenntnismöglichkeiten verhältnismäßig (LG Bonn 28.10.20, 50 Qs-857 Js 721/20-36/20, Abruf-Nr. 219234 ). Daran anknüpfend stellt das LG vorliegend fest, dass die Durchsuchungsanordnung des AG Bonn vom 15.9.20 rechtswidrig war. |
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