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  • 17.08.2020 · Fachbeitrag · LG Hamburg

    Bargeld als Beweismittel

    | Das LG Hamburg hat die Beschlagnahme von Bargeld i. H. v. 18.900 EUR als Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung als rechtmäßig bestätigt. Nach vorläufiger Würdigung bestand der Verdacht, dass der GmbH-Geschäftsführer Warenlieferungen in einen offiziellen und einen inoffiziellen Teil gesplittet und nur über den offiziellen Teil Rechnungen gestellt hatte (23.4.20, 620 Qs 1/20, Abruf-Nr. 216413 ). |