29.05.2023 · Nachricht · LG Kaiserslautern
Pflichtverteidiger wegen Steuerstrafverfahren
| Beim Vorwurf der Steuerhinterziehung ist dem Beschuldigten wegen des Blankettstrafrechts aufgrund der schwierigen Rechtslage i. d .R. ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Darauf weist das LG Kaiserslautern unter Aufhebung eines AG-Beschlusses hin (1.12.22, 7 Qs 8/22, Abruf-Nr. 235219 ). |
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