09.09.2024 · Nachricht · LG Nürnberg-Fürth
Anonyme Anzeige über Hinweisgebersystem löst Durchsuchung aus
| iww.de/pstr Abruf-Nr. 241337 Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass eine anonyme Anzeige über ein Hinweisgebersystem unter gewissen Umständen eine ausreichende Verdachtsgrundlage begründen kann, um eine Durchsuchung gem. § 102 StPO anzuordnen (14.2.24, 18 Qs 49/23 u. a., Abruf-Nr. 241337 ). |
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